Statuten
- Das Zweck des Klubs ist, dass die Mitglieder zusammen Golf spielen und soziale Gemeinschaft pflegen können.
- Die oberste Instanz des Klubs ist der Vorstand, der aus 5 Mitgleidern besteht.
- Der Vorstand wird für eine 2-Jährigen Zeitraum gewählt.
- Der Beitrag wird nach Vorschlag des Vorstandes auf der jährlichen
- Generalversammlung festgelegt. Um an einem Turnier teilzunehmen, muss der Beitrag bezahlt sein.
- Es wird in 2 Gruppen gespielt, der Vorstand empfiehlt, im 3’er Flights zu spielen..
- Der Damenklub startet zwischen 15.00 und 16.30 Uhr, aber es is auch möglich, als Damenklubmitglied in der Zeit von 06.00 bis 15.00 Uhr zu starten.
- Der Vorstand hat die Möglichkeit, ad hoc Arbeitsgruppen ins Leben zu rufen.
- Das Turnierprogramm wird zum Saisonanfang veröffentlicht.
- Die GV wird jedes Jahr bei Saisonende abgehalten.
Die Einberufung zur GV muss den Mitgliedern spätestens 2 Wochen vorher zugegangen sein.
TAGESORDNUNG
1. Wahl des Versammlungsleiters
2. Bericht des Vorstandes
3. Vorlage einer revidierten Rechenschaft
4. Festsetzung des Kontingents
5. Wahl der Vorstandsmitglieder
6. Wahl der Stellvertreter
7. Wahl der Revisors
8. Eingegangene Vorschläge
9. Eventuell
Nur anwesende Mitglieder haben Stimmrecht.