Coronavirus – Covid-19

 

Empfehlungen DGU

Personen mit dauerhaftem Wohnsitz einer Grenzregion, die nicht aus Anlass eines anerkennungswürdigen Zweckes einreisen möchten, können auch ohne einen solchen Zweck einreisen, sind dann aber verpflichtet einen negativen COVID-19-Test vorzuweisen, der höchstens 24 Stunden vor dem Einreisezeitpunkt vorgenommen wurde.

 

 

Testvorschrift für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in einer Grenzregion

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Nyhedsmail 2.3.2023

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