Beiträge und Austritt

Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel einmal jährlich per Banküberweisung eingezogen, bzw. von den Mitgliedern gezahlt.

Bei Zahlung im Proshop mit Kreditkarte wird eine Gebühr von 50 DKK erhoben.

Wir verweisen auch auf unsere Satzung.

Die Beitragsrechnung wird um den 15. Januar herum verschickt.

– Zahlungsfrist bis 15. Februar

– Zahlungserinnerung ca. 20. Februar

– 1. Mahnung inkl. Mahngebühr DKK 100 Anfang März

– 2. Mahnung inkl. Mahngebühr DKK 100 Mitte März – Entzug der Spielberechtigung

– Wenn der Beitrag immer noch nicht gezahlt wurde, wird der Vorgang innerhalb von 3 Monaten nach der ursprünglichen Zahlungsfrist zur gerichtlichen Eintreibung weitergeleitet und führt gleichzeitig zum Ausschluss.

 

Folgen bei Nichtzahlung:

Bei Nichtbezahlung nach dem letzten Fälligkeitstermin wird die Teilnahme an den vom Benniksgaard Golf Club organisierten Turnieren gesperrt.

Ein Zahlungsrückstand von mehr als einem Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist, d.h. Mitte März, führt zur Aussetzung der Spielberechtigung und zum Entzug des Spielstatus des Mitglieds bei der DGU. Das Mitglied verliert sein Spielrecht auf dem Platz des Benniksgaard Golfclubs, ebenso wie das Mitglied keine Greenfees auf anderen Plätzen mehr spielen kann. Die Nichtzahlung der erhobenen Mahngebühr von 100,00 DKK hat die gleichen Folgen.

Die Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung und innerhalb von 3 Monaten nach der ursprünglichen Zahlungsfrist führt zum Ausschluss aus dem Golfclub gemäß § 5 unserer Satzung.

Der Fall wird dem gerichtlichen Inkasso übergeben. Die Kosten werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Die Mitgliedschaft kann nur wiedererlangt werden, wenn die Rückstände und die Rückmeldegebühr von 1.000 DKK gezahlt wurden.

Änderung des Status und Austritt

Die Mitgliedschaft ist jeweils für 1 Jahr verbindlich.

Der Austritt oder die Änderung des Mitgliedsstatus müssen dem Sekretariat, info@benniksgaard.dk, bis spätestens 31. Dezember mit Wirkung für das folgende Jahr schriftlich mitgeteilt werden.

Die Änderung des Status bzw. der Austritt wird erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch das Sekretariat wirksam.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Status sind alle finanziellen Rückstände des Mitglieds gegenüber dem Club zu begleichen.

Passive Mitglieder können jederzeit und ohne Vorankündigung in eine aktive Mitgliedschaft wechseln, wenn sie die jährliche Differenz der Mitgliedsbeiträge zahlen.

 

Achtung!

Das Sekretariat/Buchhaltung kann nicht von den Statuten abweichen, die auf der Generalversammlung des Clubs von den Clubmitgliedern beschlossen wurden.


HINWEIS!

Wenn Sie in diesem Jahr ausscheiden und sich im nächsten Jahr wieder anmelden, wird eine Wiederanmeldegebühr von 1.000 DKK erhoben.

Der Beitrag deckt die Kosten, die mit der An- und Abmeldung von Mitgliedern verbunden sind, einschließlich der Abmeldung und Anmeldung für Versicherungen usw. beim Dänischen Golfverband.

Wenn Ihr Statuswechsel auf eine bevorstehende Operation oder eine andere Ungewissheit zurückzuführen ist, können Sie in unsere passive Kategorie wechseln, die Rückmeldegebühr von 1.000 DKK entfällt, und Ihre passive Mitgliedschaft wird abgezogen, wenn Sie im kommenden Jahr voll beitreten.

Eine passive Mitgliedschaft kostet 900 DKK/123 Euro pro Jahr.

Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben oder Ihre Kategorie ändern möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.